| Die Nationalversammlung |
Parlamentpräsident Gasim Al-Khorafi  |
Im Jahre 1961 berief Emir Abdullah eine konstituierende Nationalversammlung. Sie sollte spätestens bis Januar 1963 eine Verfassung ausarbeiten. Am 20. Januar 1962 wurde die erste Sitzung der Nationalversammlung ins Leben gerufen, und am 11. November 1962 wurde die Verfassung unterzeichnet.
Die Kuwaitische Nationalversammlung setzt sich zusammen aus fünfzig Mitgliedern, die in direkter, allgemeiner und geheimer Wahl gemäß den Bestimmungen des Wahlgesetzes gewählt werden. Minister, die keine gewählten Mitglieder der Nationalversammlung sind, werden als Mitglieder von Amts wegen betrachtet.
Die Nationalversammlung wählt während ihrer ersten Sitzung unter ihren Mitgliedern für die Dauer ihrer Legislaturperiode einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten. Der älteste Mitglied der Versammlung führt den Vorsitz über die erste Sitzung, bis der Präsident gewählt ist.
Kein Gesetz kann verkündet werden, ohne dass es von der Nationalversammlung beschlossen und vom Emir bestätigt wurde.
Die Legislaturperiode der Nationalversammlung dauert vom Tage ihrer ersten Sitzung an vier Kalenderjahre. Wahlen zur neuen Nationalversammlung finden innerhalb von sechzig Tagen vor Ablauf der Legislaturperiode.
Die jährliche Sitzungsperiode der Nationalversammlung erstreckt sich auf mindestens acht Monate. Sie kann nicht beendet werden, solange die Annahme des Haushaltes nicht erfolgt ist.
Unmittelbar nach seiner Bildung legt das Kabinett der Nationalversammlung sein Programm vor. Die Versammlung kann zu diesem Programm Stellung nehmen.
Jeder Minister hat sich gegenüber der Nationalversammlung für die Angelegenheiten seines Ministeriums zu verantworten. Wenn eine Versammlung einem Minister das Misstrauen ausspricht, gilt er mit Wirkung des Datums des Misstrauensvotums als zurückgetreten und hat unverzüglich seinen formalen Rücktritt einzureichen. Die Vertrauensfrage kann einem Minister nur auf eigenes Ersuchen oder auf einen von zehn Mitgliedern unterzeichneten Antrag hin gestellt werden.
Der Ministerpräsident hat keinen Geschäftsbereich. Ihm kann die Vertrauensfrage vor der Nationalversammlung nicht gestellt werden. Wenn die Nationalversammlung jedoch beschließt, dass sie mit dem Ministerpräsidenten nicht zusammenarbeiten kann, wird dies dem Staatesoberhaupt unterbreitet. In einem solchen Fall kann der Emir den Ministerpräsidenten entweder seines Amtes entheben und ein neues Kabinett ernennen oder aber die Nationalversammlung auflösen.
Der Emir kann die Nationalversammlung auflösen durch einen Erlass, in dem die Gründe für die Auflösung dargelegt sind. Im Falle einer Auflösung finden die Wahlen zur neuen Versammlung innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der Auflösung statt. Werden die Wahlen nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums abgehalten, so wird die Versammlung wieder in den vollen Besitz ihrer verfassungsmäßigen Autorität versetzt und sie tritt unverzüglich zusammen, so als sei die Auflösung niemals erfolgt.
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