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Einreisevisum
Arbeitsvisum
Legalisationen

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Einreisevisum

Zur Erteilung eines Einreisevisums für Kuwait bitten wir deutsche Staatesbürger, folgende Unterlagen bei der Konsularabteilung einzureichen:

bull Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit hat
bull Zwei (2) ausgefüllte Visaanträge, zwei (2) aktuelle Passfotos
bull Eine Gebühr von EUR 50,- für ein Reisevisum gültig für einen Monat; Eine Gebür von EUR 100,- für ein Mehrfach-Reisevisum gültig für ein Jahr. Zahlbar auf das Konto Nr. 266 44 64 bei der Commerzbank, BLZ 100 400 00. Bitte keine Schecks und kein Bargeld senden !!!
bull Die mit Bankstempel versehene Originaldurchschrift der Überweisung ist beizufügen
bull Für die Rücksendung des Passes benötigen wir einen frankierten und adressierten Rückumschlag (EINSCHREIBEN)
bull a) Für Reisende benötigen wir ein "No Objection Certificate" (NOC), ausgestellt vom kuwaitischen Innenministerium. Dieses Dokument kann nur durch einen kuwaitischen Staatesbürger für Sie in Kuwait beantragt werden.
b) Oder eine Einladung der Firma/Vertretung in Kuwait (per Fax)
bull Ein Brief des deutschen Arbeitgebers in englischer Sprache
   

Arbeitsvisum

Zur Erteilung eines Arbeitsvisums durch die Botschaft des Staates Kuwait bitten wir folgende Unterlagen bei der Konsularabteilung einzureichen:

bull eine gültige Arbeitserlaubnis aus Kuwait
bull die mit Bankstempel versehene Originaldurchschrift über eingezahlte Gebühren in Höhe von EUR 100,- auf das Konto der Konsularabteilung 266 44 64, BLZ 100 400 00 bei der Commerzbank. Bargeld oder Schecks können ebenso wie Fotokopien des Bankbelegs nicht akzeptiert werden
bull den vollständig ausgefüllten Visa-Antrag
bull ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, beglaubigt vom Justizministerium oder vom Landesgericht
bull ein ärztliches Attest (keine ansteckende Krankheiten & HIV negativ & Hepatitis A, B, C negativ)
bull ein aktuelles Passbild
bull einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit hat
bull einen frankierten adressierten Rückumschlag (Einschreiben)
Wir bitten, die o. g. Papiere vollständig zu übersenden, um eine zügige Bearbeitung des Visa-Antrags zu ermöglichen.

Legalisationen

Alle für Kuwait bestimmten Unterlagen, die nicht durch die Botschaft des Staates Kuwait beglaubigt sind, werden von den zuständigen Behörden in Kuwait nicht akzeptiert und ungültig!

bull Verträge und Vollmachten (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) sind auf ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
bull Die Bescheinigungen des Patentamtes (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) genügt die Beglaubigung durch das Patentamt
bull Zertifikate und Herstellererklärungen (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen
bull Ursprungszeugnisse (Gebühr EUR 75,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen
bull Handelsrechnungen (Gebühr EUR 50,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen
bull Alle Handelsdokumente, die vom Konsulat zu beglaubigen sind, müssen vorerst von der Arabisch-Deutschen Vereinigung für Handel und Industrie (GHORFA), Tel. 030-2789070, vorbeglaubigt werden.
bull Arztbescheinigung (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) sind durch die zuständige Ärztekammer vorzubeglaubigen
bull Auf allen Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben; auf Dokumente zu Pkt. 3 und 4 ist das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben
bull Den zu legalisierenden Dokumente ist ein Anschreiben, ein frankierter Rückumschlag für die Rücksendung der Dokumente und die mit Bankstempel versehene Originaldurchschrift der Banküberweisung als Zahlungsnachweis beizufügen
bull Die Zahlung der entsprechenden Gebühren sind im voraus zu entrichten auf das Konto der Konsularabteilung, Kto.-Nr.: 266 44 64, BLZ 100 400 00 (Girokonto) bei der Commerzbank Berlin

Bargeld, Schecks, Postanweisungen, EDV-Überweisungen oder Fotokopien der Banküberweisungen können nicht akzeptiert werden.

Es wird darum gebeten, die aufgeführten Punkte im Sinne einer zügigen Bearbeitung der Unterlagen genau einzuhalten.

Bemerkung: Beglaubigungen und Legalisierungen können nur für Firmen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, vorgenommen werden.


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