Einreisevisum
Arbeitsvisum
Legalisationen
|
|

|
|
Legalisationen
Alle für Kuwait bestimmten Unterlagen, die nicht durch die Botschaft des Staates Kuwait beglaubigt sind, werden von den zuständigen Behörden in Kuwait nicht akzeptiert und ungültig! |
 |
Verträge und Vollmachten (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) sind auf ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen. |
 |
Die Bescheinigungen des Patentamtes (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) genügt die Beglaubigung durch das Patentamt |
 |
Zertifikate und Herstellererklärungen (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen |
 |
Ursprungszeugnisse (Gebühr EUR 75,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen |
 |
Handelsrechnungen (Gebühr EUR 50,- je Exemplar) sind durch die IHK vorzubeglaubigen |
 |
Alle Handelsdokumente, die vom Konsulat zu beglaubigen sind, müssen vorerst von der Arabisch-Deutschen Vereinigung für Handel und Industrie (GHORFA), Tel. 030-2789070, vorbeglaubigt werden. |
 |
Arztbescheinigung (Gebühr EUR 25,- je Exemplar) sind durch die zuständige Ärztekammer vorzubeglaubigen |
 |
Auf allen Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben; auf Dokumente zu Pkt. 3 und 4 ist das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben |
 |
Den zu legalisierenden Dokumente ist ein Anschreiben, ein frankierter Rückumschlag für die Rücksendung der Dokumente und die mit Bankstempel versehene Originaldurchschrift der Banküberweisung als Zahlungsnachweis beizufügen |
 |
Die Zahlung der entsprechenden Gebühren sind im voraus zu entrichten auf das Konto der Konsularabteilung, Kto.-Nr.: 266 44 64, BLZ 100 400 00 (Girokonto) bei der Commerzbank Berlin |
Bargeld, Schecks, Postanweisungen, EDV-Überweisungen oder Fotokopien der Banküberweisungen können nicht akzeptiert werden.
Es wird darum gebeten, die aufgeführten Punkte im Sinne einer zügigen Bearbeitung der Unterlagen genau einzuhalten.
Bemerkung: Beglaubigungen und Legalisierungen können nur für Firmen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, vorgenommen werden. |
|